Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 02/2012
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen im Rahmen von Buchungen zu Fotokursen, die über Fototrainer4you – Rosl Rößner im Folgenden „Anbieter“ – und dem Kunden – im Folgenden „Kunde“ – geschlossen werden.
§ 1 Geltungsbereich und allgemeine Hinweise
(1) Vorbehaltlich individueller Absprachen und Vereinbarungen, die Vorrang vor diesen AGB haben, gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden ausdrücklich keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(2) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragsschluss, Anmeldung
(1) Sämtliche Angebote des Anbieters stellen lediglich eine unverbindliche Einladung an den Kunden dar, dem Anbieter ein entsprechendes Kaufangebot zu unterbreiten. Sobald der Anbieter die Anmeldung des Kunden zum Fotokurs erhalten hat, erhält der Kunde zunächst eine unverbindliche Eingangsbestätigung der Anmeldung. Dies stellt noch nicht die Annahme der Anmeldung zum Fotoworkshop dar. Nach Eingang der Anmeldung wird der Anbieter diese kurzfristig prüfen und dem Kunden in der Regel innerhalb von 3 Werktagen antworten, ob er die Anmeldung in eine verbindliche Buchung zum Fotoworkshop umwandelt und damit die Teilnahme des Kunden am Fotoworkshop annimmt (Buchung bzw. Buchungsbestätigung). In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass eine Antwort auch längere Zeit dauert, wenn beispielsweise der Anbieter außer Haus ist. Der Bestellvorgang des Anbieters funktioniert wie folgt:
(2) Der Kunde kann aus dem Angebot an Fotokursen des Anbieters Veranstaltungen auswählen und sich über den Button „Buchen“ anmelden. Mit dem Ausfüllen und Abschicken der Anmeldung über die im Verlauf der Anmeldeprozedur erscheinenden Formulare gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zur Buchung der Leistung ab („Anmeldung“). Vor Abschicken der Anmeldung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Ankreuzen der Checkbox „Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiere Sie.“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.
(3) Der Anbieter schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Anmeldung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Anmeldung des Kunden beim Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags zur Buchung des Fotoworkshops dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Anbieter zustande („Buchungsbestätigung“), die mit einer gesonderten E-Mail versandt wird.
§ 3 Vertragsgegenstand, Verfügbarkeit, Warteliste, Programmänderung
(1) Vertragsgegenstand ist der im Rahmen der Anmeldung vom Kunden spezifizierte und in der Buchungsbestätigung genannte Fotoworkshop zu den genannten Endpreisen. Fehler und Irrtümer dort sind vorbehalten.
(2) Sind zum Zeitpunkt der Buchungsbestätgung der Anmeldung des Kunden keine Plätze bei dem von ihm ausgewählten Fotoworkshop verfügbar, so teilt der Anbieter dem Kunden dies in Form einer Email mit („Nachträgliche Eintragung auf die Wateliste“). Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn zwischen der Anmeldung und der Buchungsbestätigung durch den Anbieter eine Anzahl von Anmeldungen zu dem Fotoworkshop eingegangen ist, die die Gesamtteilnehmerzahl überschreitet. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bestätigt.
(3) Sind die Teilnehmerplätze des vom Kunden gewünschten Fotoworkshops erschöpft, hat der Kunde die Möglichkeit sich auf eine Warteliste einzutragen. Diese Eintragung ist unverbindlich und stellt keinen Anspruch auf die Teilnahme an der Veranstaltung dar. Wird ein Platz bei dem gewünschten Fotoworkshop frei, so bietet der Anbieter dem ersten Kunden auf der Warteliste den frei gewordenen Platz zur Stellung eines Antrags zur Buchung der Veranstaltung („Anmeldung“) an. Dieser Antrag wird anschließend wie unter § 2 beschrieben vom Anbieter bestätigt. Lehnt der erste Kunde auf der Warteliste ab, so wendet sich der Anbieter an den nächsten Kunden auf der Warteliste.
(4) Die Änderung des Inhalts der Veranstaltung ist in Ausnahmefällen möglich.
§ 4 Preise
Alle Preise, die auf der Website des Anbieters angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 5 Zahlungsmodalitäten, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Kunde kann die Zahlung per Überweisung oder bar am ersten Tag des Fotokurses vornehmen. Im letzteren Fall muss dem Anbieter min. 11 Banktage vor dem ersten Tag des Fotokurses diese Absicht mitgeteilt werden.
(2) Die Zahlung des Kurspreises ist spätestens 10 Banktage vor dem Beginn der Veranstaltung fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Anbieter Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.
(3) Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus.
(4) Der Kunde kann nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die gerichtlich festgestellt, unbestritten oder durch den Anbieter schriftlich anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn die dem zugrunde liegenden Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis herrühren.
§ 6 Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Rücktritt durch den Anbieter
(1) Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung von der Buchung zurücktreten („Stornierung“). Dieser Rücktritt ist dem Anbieter schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Anbieter. Im Falle des Rücktritts berechnet Ihnen der Anbieter eine Aufwandspauschale im Verhältnis zum Preis des Fotokurses nach der nachfolgenden Staffelung:
bis zum 60. Tag vor Beginn der Veranstaltun: 10 %
bis zum 30. Tag vor Beginn der Veranstaltung: 20 %
bis zum 15. Tag vor Beginn der Veranstaltung: 40 %
ab dem 15. Tag vor Beginn der Veranstaltung: 70 %
am Tag der Veranstaltung: 100 %
(2) Der Kunde kann dem Anbieter nachweisen, dass die pauschalen Kosten nicht oder in einer wesentlich geringeren Höhe entstanden sind. Sollten durch den Rücktritt dem Anbieter höhere Kosten entstanden sein, kann er diese gegenüber dem Kunden geltend machen. Der Kunde ist dann verpflichtet die tatsächlich angefallenen Kosten zu bezahlen.
Tritt der Kunde nicht rechtzeitig von der Buchung zurück, macht von der Umbuchungsmöglichkeit auf eine andere Veranstaltung des Anbieters gebrauch oder benennt einen Ersatzteilnehmer, ist der Kunde verpflichtet die gesamte Kursgebühr zu bezahlen. Etwaige schon gezahlte Preise werden in diesem Fall nicht zurückerstattet.
(3) Nach Abschluss des Vertrages besteht grundsätzlich kein Recht auf Änderung des Vertragsgegenstands. Wünscht der Kunde eine Umbuchung auf eine andere Veranstaltung des Anbieters, so ist dies bis zu 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung möglich. In diesem Fall berechnet der Anbieter eine pauschale Gebühr in Höhe von € 25. Die alternative Veranstaltung des Anbieters muss in diesem Fall den gleichen oder eine höheren Preis als die ursprüngliche Veranstaltung haben. Erfolgt der Eingang des Umbuchungswunschs nicht vor der genannten Frist, so wird dem Kunden Pauschale gemäß § 6 Absatz 1 berechnet. Entstehen dem Anbieter durch die Umbuchung höhere Kosten, können diese vom Anbieter geltend gemacht werden.
(4) Der Anbieter kann die Veranstaltung kurzfristig absagen, wenn sich wesentliche Änderungen ergaben haben oder die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Zu den wesentlichen Änderungen zählt auch die kurzfristige Erkrankung des Fototrainers oder dessen sonstige Nicht-Verfügbarkeit aus begründetem Anlass. Muss eine Veranstaltung durch den Anbieter abgesagt werden, werden bereits gezahlte Beträge den Kunden umgehend zurückgezahlt. Weitergehende Ansprüche sind, außer in vorsätzlich grob fahrlässigem Verhalten durch den Anbieter, ausgeschlossen.
§ 7 Haftung, Haftung der Kunden
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten im Sinne des § 7 Absatz 1 haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser grob fahrlässig verursacht wurde.
(3) Wesentliche Vertragspflichten im Sinne des § 7 Absatz 1 sind die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(4) Die Einschränkungen der Abs 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(5) Kunden können während der Veranstaltung Fotoapparate, Objektive und Fotozubehör („Testequipment“) zur Verfügung gestellt bekommen. Für Schäden an diesen Geräten haftet der Kunde auch bei leichter Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Geräte, die der Anbieter zur Durchführung der Veranstaltung verwendet. Dies können beispielsweise Beamer oder die eigene Kamera, Objektive und Zubehör des Fototrainers sein, die nicht als Testequipment zur Verfügung gestellt werden. Soweit die Fotoapparateversicherung des Fototrainers (soweit vorhanden) für Schäden einspringt, begrenzt sich die Haftung des Kunden auf den von der Fotoapparateversicherung nicht übernommenen Teil („Selbstbehalt“) und einer zusätzlichen Pauschale in Höhe von 50. Der Kunde kann dem Anbieter nachweisen, dass die pauschalen Kosten nicht oder in einer wesentlich geringeren Höhe entstanden sind. Vränderungen an den zur Verfügung gestellten Gegenständen, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstanden sind, hat der Kunde nicht zu vertreten.
§ 8 Urheberecht
Zu den Veranstaltungen des Anbieters können Unterlagen in elektronischer oder physischer Form herausgegeben werden. Diese unterliegen dem Urheberschutz des entsprechenden Rechteinhabers – in der Regel dem Anbieter – und dürfen nicht ohne dessen ausdrückliche Genehmigung, die schriftlich zu erfolgen hat, auch nur auszugsweise vervielfältigt werden.
§ 9 Hinweise zur Datenverarbeitung
(1) Der Anbieter erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Er beachtet dabei die gesetzlichen Bestimmungen. Ohne Einwilligung des Kunden wird der Anbieter Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und die Werbungen für das Angebot des Anbieters und Fototrainer4you erforderlich ist.
(2) Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gespeicherten Daten beim Anbieter zu erfragen und die weitere Gestattung der Verwendung ihrer Daten jederzeit zu widerrufen. Im Übrigen wird in Bezug auf Einwilligungen des Kunden und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und –nutzung auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Website des Anbieters jederzeit über den Link „Datenschutz“ in druckbarer Form abrufbar ist.
Quelle: Rechtsanwalt Metzler – Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Internetrecht